Ausbildung zum Altenpflegehelfer
Gesetzliche Grundlagen
- Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz - ThürPflHG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung; z. Z. in der Erarbeitung durch zuständige Ministerien
Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulausbildung oder Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit dem
- erfolgreichen Besuch einer einjährigen Berufsfachschule im Bereich Gesundheit/Soziales oder
- einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Bewerbungsgespräch