Ausbildung zum Anästhesie-technischen bzw. Operationstechnischen Assistenten (ATA/ OTA)
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz der Berufsausbildung ATA-OTA-Gesetz von 2019/2022
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ATA-OTA (APr VATA/ OTA) von 2021 und 2023
- Geltende Thüringer Schulordnung über die dreijährige Berufsfachschule
Zugangsvoraussetzungen
- guter Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder Abitur
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Klinik, einem geeignetem Krankenhaus (duale Ausbildung - Ausbildungsvergütung durch die Klinik/ Krankenhaus)