Ausbildung zum Anästhesie-technischen bzw. Operationstechnischen Assistenten (ATA/ OTA)
Schulgeld, Gebühren
Schulgeld
Die Ausbildung ist kostenfrei.
Einschreibegebühr
keine
Prüfungsgebühr
keine
Förderung
Förderung der Erstausbildung - BAföG
- Die Ausbildung ist bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen gemäß des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderfähig.
Förderung einer Berufsausbildung - BAB
- Die finanzielle Unterstützung durch eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich.
Förderung einer Umschulung - Bildungsgutschein
- Die Förderung durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder durch andere Kostenträger bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist möglich. Die Entscheidung trifft der Kostenträger.