Ausbildung zum Biologisch-technischen Assistenten (BTA)
Gesetzliche Grundlagen
- Thüringer Schulordnung für die Höhere Berufsfachschule - 2-jährige Bildungsgänge - vom 11. Juli 1997
- Thüringer Lehrplan für Biologisch-technische Assistenten vom 1. August 2009
Zugangsvoraussetzungen
- Abitur, Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Interesse an Biologie und Chemie
- erfolgreiches Eignungsgespräch