Ausbildung zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA)
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten vom 23. September 1997
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten vom 23. September 1997
Zugangsvoraussetzungen
- Abitur, Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- erfolgreiche Bewerbungsgespräch