Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister

Gesetzliche Grundlagen

  • Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26.05.1994
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister vom 06.12.1994

Zugangsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer
  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • erfolgreiche Bewerbungsgespräch

Berufsfachschule für Masseure und medizinische Bademeister

Kontakt über:

Bildungswerk für Gesundheitsberufe e. V.
Am Kühlhaus 27
99085 Erfurt

Tel.: +49 361 - 7 31 35 37

Fax: +49 361 - 5 50 56 97

E-Mail: kontakt@bw- gesundheitsberufe.de

Klassenleiter

Herr Kirchner