Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26.05.1994
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister vom 06.12.1994
Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- erfolgreiche Bewerbungsgespräch